Kurzdefinition:
Die Hilfsmittelnummer ist eine eindeutige Kennzeichnung im Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenkassen. Sie dient zur Identifizierung, Genehmigung und Kostenübernahme eines Medizin- oder Pflegehilfsmittels.
Fachliche Erklärung:
Die Hilfsmittelnummer ist Teil des offiziellen Hilfsmittelverzeichnisses nach § 139 SGB V. Sie wird vom GKV-Spitzenverband vergeben und klassifiziert zugelassene Hilfsmittel nach festen Kategorien.
Jedes Produkt, das als Hilfsmittel anerkannt ist – wie etwa die HEBIX-Produkte, der pulla, der genius oder die DeckenLift von aacurat – erhält eine spezifische Nummer (z. B. 22.29.01.1XXX), die seine Funktion, Bauart und Anwendungsbereiche beschreibt.
Diese Nummer ist wichtig für die Kostenübernahme durch die Krankenkasse, da sie die Erstattungsfähigkeit und medizinische Zweckbestimmung nachweist.
Für Sanitätshäuser, Pflegeeinrichtungen und Endnutzer erleichtert die Hilfsmittelnummer zudem die eindeutige Zuordnung, Bestellung und Dokumentation im Versorgungsprozess.
-> https://aacurat.de/hebix-mobile-hebehilfe/
-> https://aacurat.de/preiswerte-leichte-hebehilfe/
-> https://aacurat.de/hebix-mechanische-hebehilfe/
-> https://aacurat.de/pulla-bettlaken/
-> https://aacurat.de/genius-patiententlift/



