Hilfsmittel und Patienten­lifter für die Alten- und
Krankenpflege

Wir sorgen für Erleichterung beim Patient und dem Pflegepersonal im Alltag zuhause!

Kurzdefinition:
Der Pflegegrad beschreibt den individuellen Unterstützungs- und Betreuungsbedarf einer pflegebedürftigen Person. Er ersetzt seit 2017 die früheren Pflegestufen und wird in fünf Stufen unterteilt.

Fachliche Erklärung:
Mit der Pflegereform 2017 wurde das System der Pflegestufen durch die Pflegegrade abgelöst, um den tatsächlichen Hilfebedarf von Menschen mit körperlichen, geistigen und psychischen Einschränkungen besser abzubilden.

Der Pflegegrad wird durch den Medizinischen Dienst (MD) anhand eines Punktesystems ermittelt, das sechs Lebensbereiche bewertet – u. a. Mobilität, kognitive Fähigkeiten, Selbstversorgung und Alltagsbewältigung.

Die fünf Pflegegrade reichen von Pflegegrad 1 (geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit) bis Pflegegrad 5 (schwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die Pflege).

Die Einstufung entscheidet über den Umfang der Leistungen aus der Pflegeversicherung – z. B. Pflegegeld, Pflegesachleistungen oder Zuschüsse für Pflegehilfsmittel, wie sie auch von aacurat angeboten werden.

Ziel des Systems ist eine gerechtere und umfassendere Bewertung aller Pflegebedürftigen – unabhängig davon, ob körperliche oder geistige Einschränkungen im Vordergrund stehen.

-> https://aacurat.de/