Kurzdefinition:
Der Begriff Pflegestufe bezeichnete bis 2016 die Einteilung des Pflegebedarfs in drei Stufen. Seit 2017 wurde das System durch die fünf Pflegegrade ersetzt, die den individuellen Unterstützungsbedarf genauer abbilden.
Fachliche Erklärung:
Die Pflegestufe war ein zentraler Bestandteil des alten deutschen Pflegeversicherungssystems. Sie diente der Einstufung von Pflegebedürftigen in drei Kategorien – Pflegestufe I (erhebliche Pflegebedürftigkeit), Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftigkeit) und Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftigkeit).
Mit der Pflegereform 2017 wurden die Pflegestufen durch Pflegegrade ersetzt, die körperliche, geistige und psychische Einschränkungen gleichermaßen berücksichtigen. Dadurch können heute auch Menschen mit Demenz oder kognitiven Beeinträchtigungen eine angemessene Einstufung und Unterstützung erhalten.
Der Begriff „Pflegestufe“ wird jedoch im Alltag weiterhin häufig verwendet, wenn eigentlich die Pflegegrade gemeint sind.
Für die Bereitstellung von Hilfsmitteln – etwa Aufstehhilfen, Lagerungssystemen oder Transferhilfen wie sie aacurat anbietet – spielt die Einstufung in einen Pflegegrad eine wichtige Rolle, da sie Grundlage für die Kostenübernahme durch die Pflegekasse ist.



